Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Thomas Wonneberger    | Sitz: Stadtgraben 4b, 09648 Mittweida
| Office / Lager: An den Gütern 7, 09117 Chemnitz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen
gelten zwischen der Firma Wonneberger und Ihren Vertragspartnern (Kunden), die
technische Geräte und Leistungen der Firma Wonneberger benutzen, mieten oder in
anderer Form in Anspruch nehmen.

2.       
Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden erst durch Übersendung der Auftragsbestätigung
oder Rechnung für beide Seiten verbindlich festgelegt

3.      
Nebenabreden, Änderung, Ergänzungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung von uns. Abbildungen sind nicht für die Lieferung
verbindlich, zweckentsprechende Änderungen bleiben vorbehalten, ebenso die
Korrektur offensichtlicher Druckfehler und Irrtümer.

4.      
Unsere Preise sind reine Nettopreise und
verstehen sich ab Niederlassung Chemnitz zuzüglich Verpackung, Versicherung und
der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Preisen in Katalogen und
Preislisten bleiben Preisänderungen vorbehalten, die nicht vorher angekündigt
werden müssen. Auch die Korrektur von Druckfehlern und Irrtümern im Katalog /
Preisliste bleibt vorbehalten.

5.       
Liefertermine werden nach bestem Wissen genannt,
sie sind jedoch in jedem Fall unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch
Materialmangel, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten
usw. auch bei Vorlieferanten gehören, sind wir berechtigt, auch gegebenenfalls
verbindlich zugesagte Lieferfristen um diese Zeit zu verlängern oder vom
Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Schadensersatzforderungen wegen Lieferverzögerung Werden auf den typischerweise
bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden beschränkt.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

6.      
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Ohne bestimmte Versandvorschrift erfolgt der Versand nach bestem
Ermessen. Eine Garantie für den billigsten Versand wird nicht übernommen.
Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Sendung ist sofort nach
Empfang auf Transportschäden zu überprüfen. Etwaige Schäden sind vom
Frachtführer zu protokollieren und uns unverzüglich mitzuteilen, andernfalls
erlischt die Transportversicherung.

7.       
Alle Warenlieferungen und Leistungen sind sofort
zahlbar. Der Versand erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse. Warenkredite und
Skonto werden nach vorheriger Vereinbarung gewährt. Für Warenlieferungen unter
EURO 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von EURO 10,00 berechnet. Schecks und
Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Spesen und Gebühren gehen zu
Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug über ein Vereinbartes Zahlungsziel
hinaus sind wir berechtigt, 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei
Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, zu berechnen,
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozentpunkte
über Basiszinssatz.

8.      
Bis zur restlosen Bezahlung bzw. Einlösung
gegebener Schecks oder Wechsel bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, auch
dann, wenn diese veräußert, be– oder verarbeitet
wurden. Auf Verlangen hat der Käufer uns den Schuldner zu nennen und diesen die
Abtretung mitzuteilen.

9.   
Erkennbare Mängel sind spätestens 10 Tage ab
Rechnungsdatum geltend zu machen. Schlägt die Ausbesserung nach angemessener
Frist fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Minderung zu verlangen. Auf Schadensersatz haftet die Firma Wonneberger nur bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender
Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei
Mängeln, die die Firma Wonneberger arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit
sie garantiert hat, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach
Produkthaftungs-gesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Verlangt der Vertragspartner der Firma Wonneberger
die Nachbesserung an einem anderen Ort als den Erfüllungsort und entstehen der
Firma Wonneberger hierdurch zusätzliche Fahrtkosten, werden diese gegenüber dem
Vertragspartner der Firma Wonneberger in Höhe von 0,30 EUR je Kilometer
berechnet. Garantieleistung 12 Monate für Neugeräte und 6 Monate für
Gebrauchtgeräte ab Rechnungsdatum, ausgenommen Glühlampen, Glasbruch, Triacs, Sicherungen, Schäden durch falsche Bedienung,
Überlastung und ungeeignete Verbrauchsmaterialien.

Vermietung / Mietbedingungen über bewegliche Gegenstände

10.   
Die vermieteten Geräte bleiben zu jedem
Zeitpunkt Eigentum der Firma Wonneberger.

11.   
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
spätestens bei Lieferung / Leistungserbringung als akzeptiert. Bei höherer
Gewalt, Betriebseinstellung, Maßnahmen von Behörden und ähnlichen
unvorhergesehenen Ereignissen wird die Firma Wonneberger von der Erfüllung
abgeschlossener Verträge entbunden. Die Firma Wonneberger ist in diesem Falle
jedoch verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners
unverzüglich zu erstatten.

12.   
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden
Bedingungen, die vom Mieter und Vermieter als verbindlich angesehen werden.

13.   
Unsere Auftragsbestätigung ist maßgeblich für
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, welche uns die Lieferung erschweren
oder unmöglich machen wie z.B.: Materialbeschaffungs- Schwierigkeiten,
Betriebsstörungen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und
Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns ausdrücklich, Änderungen vorzuschlagen
und ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma Wonneberger ist
in diesem Falle jedoch verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners
unverzüglich zu erstatten.

14.   
Angebote sind freibleibend.

15.   
Bei Freiluftveranstaltungen (Open Air
Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.

16.   
Die Gefahr an Mietgegenständen trägt in jedem
Fall der Mieter ab Verlassen des Lagers der Firma Wonneberger bis zur Rückkehr
dorthin.

17.   
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Der Mieter
hat bei Pfändung der Geräte dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll
zu übersenden. Das gleiche gilt, wenn von Dritter Seite (Gläubiger) Rechte auf
den Mietgegenstand geltend gemacht werden.

18.   
Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte
werden auf Kosten des Mieters gereinigt

19.   
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der
Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält
sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb
von 3 Tagen anzuzeigen.

20.   
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm
angemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte dem Vermieter
gegenüber Einzustehen haben, auf eigene Kosten zu versichern und zwar ab
Übernahme bis zur Rücklieferung. (Achtung, die meisten
Haftpflichtversicherungen zahlen keine Schäden an gemieteten Geräten).

21.   
Die Mietzeit beträgt mindestens einen Tag oder
ein Vielfaches davon. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung an dem Tag, an
dem die Geräte das Lager des Vermieters verlassen, bei Versand am nächsten Tag,
der auf den Versandtag folgt. Die Mietzeit verlängert sich, wenn die gemieteten
Gegenstände nicht am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit beim Vermieter eingetroffen
sind. Für die Verzugszeit wird der volle Tagespreis lt. Mietliste berechnet,
gegebene Sonderkonditionen entfallen rückwirkend. Bestätigte Miettermine, auch
mündlich oder telefonisch vereinbart, sind verbindlich. Bei Rücktritt von der
Mietvereinbarung innerhalb von 14 Tagen zum Miettermin berechnen wir 80% des
Mietpreises. Bei Nichtabholung der Mietgegenstände 100%.

22.   
Der Versand der Geräte erfolgt: a) entsprechen
erteilter Versandanweisungen des Mieters oder b) durch Abholung oder c) durch
Anlieferung des Vermieters, wobei die entsprechenden Transportkosten und
Personalaufwand zu Lasten des Mieters gehen.

23.   
Rücksendungen der Geräte, einschließlich Zubehör
und Bedienungsanleitungen ist in der Originalverpackung, bruchsicher frei Lager
durchzuführen.

24.   
Die Mietgebühr ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung; sie basiert auf den Angebotspreisen, hinzukommen die
Mehrwertsteuer. Mindestrechnungsbetrag ist EURO 10,00 netto. Die Mietgebühr
wird täglich berechnet, sie ist im Voraus zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist
der ausstehende Betrag bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Bei Rechtsgeschäften bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Sollte der
Mieter mit einer Zahlung in Rückstand kommen oder werden dem Vermieter Umstände
bekannt, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden sämtliche
Forderungen sofort fällig. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, die sofortige
Rücksendung der Geräte zu fordern bzw. sie auf Kosten des Mieters zurück zu
holen. Die Zurückhaltung von Zahlungen des Mieters ist ausgeschlossen.

25.   
Die Firma Wonneberger behält sich vor,
gegebenenfalls Sicherheitsleistungen vom Mieter zu verlangen.

26.   
Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur von
Fachkräften entsprechend den Bedienungsanleitungen und in der vom Vermieter
vorgesehenen Weise vornehmen zulassen. Der Mieter hat alle Instruktionen des
Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen
Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ist für jeden Schaden, der
durch Nichtbeachten der Vorschriften / Instruktionen entstehen, verantwortlich.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort
überprüfen zu lassen.

27.   
Der Mieter hat die Geräte in seinem Besitz zu
belassen.

28.   
Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht
zulässig, die Geräte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und
sie dort zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden oder
wirtschaftlichen Nachteils, die dem Vermieter nach einem Verstoß gegen diese
Bedingungen entstehen.

29.   
Der Mieter hat die Geräte in gutem Zu stand zu
erhalten und entsprechend der Bedienungsanleitung zu benutzen. Bei Verlust der
Geräte ist dem Vermieter der Neuwert zu ersetzen.

30.   
Für etwaiges Nichtfunktionieren der Anlagen nach
einer Kopplung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften
wir unter keinen Umständen. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am
Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und
dessen Weisungen abzuwarten.

31.   
Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen
oder Justierungen vorzunehmen oder Reparaturen am Gerät durchzuführen. Soweit
Fehler, Störungen oder Schäden nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er auf
Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung des Gerätes. Die
Firma Wonneberger haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz; bei grober
Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter; bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die die
Firma Wonneberger arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat;
bei Mängeln des Liefergegenstandes soweit nach Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

32.   
Firmenzeichen oder Kennnummern des Herstellers
oder Vermieters sowie Namensschilder, Kalibrierungslabel und sonstige
Bezeichnungen sind unverändert am Gerät zu belassen, jeglichen Veränderungen
sind unzulässig.

33.   
Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör
sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind
pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben.

34.   
Unsere Beschallungsanlagen können Pegel
produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905 Teil
5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung
des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch
vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht
durchführt.

35.   
Verbrauchsmaterial wie Fluid, Leuchtmittel,
Pyrotechnik u. ä. werden vom Mieter gekauft.

36.   
Die Firma Wonneberger haftet gleich aus welchem
Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Firma Wonneberger
haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit des
Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter; bei schuldhafter Verletzung
von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die die Firma Wonneberger arglistig
verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat; bei Mängeln des
Liefergegenstandes soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

37.   
Software, die mitgeliefert ist, darf
ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden.
Der Mieter steht dafür ein, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch
ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist.

38.   
Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit

39.   
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Chemnitz. Als Gerichtsstand gilt Mittweida als vereinbart.

40.   
Sollte eine Bestimmung in der Geschäftsbedingung
oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen hiervon nicht
berührt. Mit Erscheinen dieser Geschäftsbedingungen werden alle Vorherigen
ungültig.

 

 

 

Thomas Wonneberger; Mittweida, 01.09.2016

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